In BID gebieten gibt es bereits Tempo 25 bzw. stellenweise 20. Dies sollte beibehalten werden. Auf Hauptverkehrsstraßen ist 50 vorerst aufgrund sonstiger Einschränkungen bezüglich Fahrradstreifen usw. beizubehalten.
| Kapitel: | 03 Öffentlichen Nahverkehr, Radverkehr und Fußverkehr fördern |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Jörg Behrschmidt (Hamburg-Mitte KV) |
| Status: | Behandelt |
| Angelegt: | 27.12.2018, 19:37 |
Kommentare