Veranstaltung: | Wahlprogramm zur Bezirkswahl 2019 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Hamburg-Mitte (dort beschlossen am: 11.12.2018) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 14.12.2018, 16:45 |
A14: 2.2 Antrag auf Erhöhung der Mandatsträger*innen-Beiträge
Text
Der Kreisvorstand beantragt, ab der Konstituierung der kommenden
Bezirksversammlung den monatlichen Mandatsträger*innen-Beitrag von 75 EUR auf 85
EUR zu erhöhen. Abhängig davon, wie der Vorschlag der Diätenkommission der
Hamburger Bürgerschaft ausfällt und ab wann er in kraft tritt, empfehlen wir der
Kreismitgliederversammlung, diesen Beitrag ggf. noch einmal anzupassen.
Begründung:
In der Beitrags- und Finanzordnung des Landesverbandes der Grünen Hamburg vom
24.3.2018 steht unter §5, Absatz 5-7:
(5) Der Landesverband erhebt die folgenden monatlich zu zahlenden
Mandatsträgerbeiträge:
Senatorinnen zahlen 14 % ihres Bruttoeinkommens nach § 12 Absatz 1 Hamburgisches
Senatsgesetz.
Staatsrätinnen zahlen 13 % ihres Bruttoeinkommens nach dem Hamburgischen
Besoldungsgesetz
(Anlage II Besoldungsgruppe B10).
Bürgerschaftsabgeordnete zahlen 12 % ihres Entgelts nach § 2 Hamburgisches
Abgeordnetengesetz.
Weitere Mandatsträgerbeiträge werden durch den Landesverband nicht erhoben.
(6) Die Zahlung der Mandatsträgerbeiträge gemäß Absatz 5 wird auch von Personen
erwartet, die
nicht Mitglied des Landesverbands sind,
aber für ihn Ämter und Mandate als Senatorinnen, Staatsrätinnen oder
Bürgerschaftsabgeordnete
wahrnehmen.
(7) Den Kreisverbänden wird empfohlen, ähnliche Regelungen für die Mitglieder
der
Bezirksversammlungen und die durch die
Bezirksversammlungen zu wählenden Mandatsträgerinnen zu beschließen.
Dieser Aufforderung des Landesverbandes kommen wir mit obigem Vorschlag nach.
Die solidarische Finanzierung durch ihre gewählten Abgeordneten ist für eine
Partei wie
Bündnis 90/Die Grünen wichtig. Die Mandatsträger*innen-Beiträge halten die
Partei
unabhängig von großen Einzelspenden und sichern damit - neben den
Mitgliedsbeiträgen - finanzielle und politische Unabhängigkeit.
Mandatasträger*innen-Beiträge sind gerecht, sie refinanzieren die Ausgaben durch
den Wahlkampf - der diese Abgeordneten an ihr Mandat gebracht hat.
In der vergangenen Legislatur haben wir trotz Erhöhung der
Aufwandsentschädigungen den Mandatsbeitrag nicht verändert, um die gewählten
Abgeordneten nicht mitten in der Legislatur zu belasten. Wir beschließen diesen
Antrag vor der Aufstellung der Wahllisten, damit die zukünftigen Kandidatinnen
und Kandidaten den Mandatsträger*innen-Beitrag in ihre persönliche Planung
einbeziehen können.
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