Kapitel: | 02 Nachhaltiges und bezahlbares Wohnen |
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Antragsteller*in: | Farid Müller (Hamburg-Mitte KV) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 04.01.2019, 13:23 |
Ä12 zu A2: 02 Nachhaltiges und bezahlbares Wohnen
Text
Von Zeile 55 bis 59:
Instrumente gegen Mietsteigerungen und Luxussanierungen ein.
In der Innenstadt, auf St. Pauli und in St. Georg fordern wir statt der bisherigen 30% zukünftig 50 % geförderten Wohnungsbau sowie eine. Bei der Sozialbindung deshaben wir bereits eine Steigerung bei privaten Bauherren von 15 auf 20 Jahren erreicht. Bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft haben eine zukünftige Bindungsdauerdes geförderten Wohnungsbaus für mindestensvon 30 JahreJahren durchgesetzt. Diese soll auch bei den privaten Investoren gelten. Städtische Flächen sollen nicht mehr verkauft, sondern durch Erbbaurecht vergeben werden. Damit kann die Stadt den Erbbauberechtigten zu
Von Zeile 61 bis 63 einfügen:
am Grundstück. Auf diese Weise kann die Stadt Bodenspekulationen Einhalt gebieten und Einfluss auf die Höhe der Mietpreise nehmen.
In St. Georg, St. Pauli und in der Neustadt haben wir uns für die Einführung der
Von Zeile 67 bis 72:
dafür gesorgt, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübt, damit die Vorgaben der sozialen Erhaltensverordnung eingehalten werden .Fürs Reiherstiegviertel und für Borgfelde/Hamm unterstützen wir die Einführung solcher Erhaltensverordnungen, die derzeit bereits geprüft wird. Mit der Ersatzvornahme können wir Vermieter*innen dazu zwingen, Wohnungen zu sanieren und nicht auf die Verdrängung der Mieter*innen zu setzen, wie wir das in Hamm erwägenbereits veranlasst haben.Fürs Reiherstiegviertel und für Borgfelde/Hamm ist die Einführung solcher sozialer Erhaltensverordnungen, , bereits von uns auf den Weg gebracht und wird im Verfahren geprüft.
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Instrumente gegen Mietsteigerungen und Luxussanierungen ein.
In der Innenstadt, auf St. Pauli und in St. Georg fordern wir statt der bisherigen 30% zukünftig 50 % geförderten Wohnungsbau sowie eine. Bei der Sozialbindung deshaben wir bereits eine Steigerung bei privaten Bauherren von 15 auf 20 Jahren erreicht. Bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft haben eine zukünftige Bindungsdauerdes geförderten Wohnungsbaus für mindestensvon 30 JahreJahren durchgesetzt. Diese soll auch bei den privaten Investoren gelten. Städtische Flächen sollen nicht mehr verkauft, sondern durch Erbbaurecht vergeben werden. Damit kann die Stadt den Erbbauberechtigten zu
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am Grundstück. Auf diese Weise kann die Stadt Bodenspekulationen Einhalt gebieten und Einfluss auf die Höhe der Mietpreise nehmen.
In St. Georg, St. Pauli und in der Neustadt haben wir uns für die Einführung der
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dafür gesorgt, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübt, damit die Vorgaben der sozialen Erhaltensverordnung eingehalten werden .Fürs Reiherstiegviertel und für Borgfelde/Hamm unterstützen wir die Einführung solcher Erhaltensverordnungen, die derzeit bereits geprüft wird. Mit der Ersatzvornahme können wir Vermieter*innen dazu zwingen, Wohnungen zu sanieren und nicht auf die Verdrängung der Mieter*innen zu setzen, wie wir das in Hamm erwägenbereits veranlasst haben.Fürs Reiherstiegviertel und für Borgfelde/Hamm ist die Einführung solcher sozialer Erhaltensverordnungen, , bereits von uns auf den Weg gebracht und wird im Verfahren geprüft.
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